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Normgerechte Dokumente erstellen

Normgerechte Dokumente erstellen

Erstellung normgerechter QM-Dokumente: Unsere Experten entwickeln für Sie maßgeschneiderte QM-Dokumente, die alle notwendigen Anforderungen erfüllen und perfekt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Dazu gehören Qualitätsmanagementhandbücher, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Formulare. Prüfung und Optimierung vorhandener Dokumente: Wir analysieren und bewerten Ihre bestehenden QM-Dokumente auf Konformität und Effizienz. Unser Ziel ist es, Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen, um Ihre Dokumentation auf den neuesten Stand zu bringen. Beratung und Schulung: Unsere Berater unterstützen Sie nicht nur bei der Dokumentenerstellung, sondern schulen auch Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den QM-Dokumenten. So stellen wir sicher, dass Ihr Team die Dokumente effektiv nutzen und umsetzen kann. Individuelle Lösungen: Wir bieten Ihnen keine Standardlösungen, sondern maßgeschneiderte Konzepte, die genau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind. So garantieren wir, dass Ihre QM-Dokumentation nicht nur den Normen entspricht, sondern auch Ihre internen Prozesse optimal unterstützt. Zertifizierungsvorbereitung: Mit unserer Hilfe bereiten wir Sie optimal auf Zertifizierungsaudits vor. Wir sorgen dafür, dass Ihre QM-Dokumentation den Anforderungen der Zertifizierungsstellen entspricht und Sie erfolgreich zertifiziert werden.
CAD-CAM Beratung/Auswahl

CAD-CAM Beratung/Auswahl

Als kompetenter Partner stehen stehen wir Ihnen bei der werkzeugneutralen Auswahl, Einrichtung, Optimierung und Förderung Ihrer CAD/CAM- und ERP-Systeme zur Seite.
Design Consulting

Design Consulting

Das Themenfeld Design ist vielfältig und vielschichtig. Schünemann Design hilft Ihnen einen fundierten Einstieg zu finden und die richtigen Entscheidungen zu treffen, damit Sie das ganze Potential von Design für Ihr Vorhaben effektiv und zielgenau ausschöpfen können.
Managementberatung

Managementberatung

Wo Kostenreduktion allein nicht ausreicht, den vielfältigen Herausforderungen des Marktes zu begegnen, wird der optimale Einsatz der MitarbeiterInnen zum entscheidenden Erfolgsfaktor eines Unternehmens. Wir verstehen Ihre Angestellten als zentrale „Ressource“, wenn es um Innovationsfähigkeit, Flexibilität und Serviceorientierung des Unternehmens geht. Die Sicherung und Weiterentwicklung dieses Potentials hat bei uns höchste Priorität. Mit unserem Know-how in den Bereichen Potentialanalyse, Organisations- und Personalentwicklung sowie Vergütungsmanagement erarbeiten wir mit Ihnen geeignete Lösungsstrategien, um Ihrem Unternehmen einen dauerhaften und nachhaltigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Individuelle Beratung für maßgeschneiderte Lösungen

Individuelle Beratung für maßgeschneiderte Lösungen

Wenn Experten unterschiedlicher Disziplinen zusammenkommen, entstehen optimale Lösungen, die ein Einzelner nicht hätte entwickeln können. Deshalb unterstützen wir Sie auch immer dann, wenn Sie auf der Suche nach der noch besseren Konstruktion sind. Unsere Experten schauen sich gerne die vorliegenden Pläne und Zeichnungen an und unterbreiten Ihnen Optimierungsvorschläge, die zu einem besseren Ergebnis führen und kosteneffizient sind. Denn das gehört für uns zusammen. Lassen Sie uns also über Ihr aktuelles Projekt sprechen. Und kommen Sie auch gerne auf uns zu, wenn Sie vor einer konstruktions- oder fertigungstechnischen Herausforderung stehen. Wir helfen Ihnen dabei, die beste Lösung zu finden. Dazu arbeiten wir für Sie als Team aus Materialexperten, Konstruktionsfachleuten und Fertigungsspezialisten. Und fertigen Ihr Stahlbauteil, Ihre Stahl-Konstruktion oder Ihre Anlage schnell und zuverlässig. Erleben Sie es selbst.
Unsere Beratung für die Unternehmensleitung

Unsere Beratung für die Unternehmensleitung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) spielt für die Unternehmensleitung eine besondere Rolle. Zum einen besteht der Bedarf, die Altersversorgung für die Unternehmensleitung rechtssicher und branchenüblich zu gestalten. Zum anderen bietet die betriebliche Altersversorgung (bAV) dem Unternehmen als Personalinstrument die Möglichkeit die Mitarbeiter*innen zusätzlich zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Nicht selten sind tarifrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Jedoch besteht in dem meisten Fällen ein gewisser Entscheidungsspielraum und diesen gilt es auszuloten. Allerdings sind die Spielräume, aber auch die Grenzen, die der Gesetzgeber vorgibt, sowie die sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung zu berücksichtigen. Eine rechtssichere Gestaltung ist besonders wichtig, da der Unternehmensleitung zusätzliche Pflichten als Arbeitgeber im Zusammenhang mit der bAV gegenüber seiner Belegschaft obliegen. Handlungsbereiche der Unternehmensleitung rechtliches Umfeld der Pensionszusage Altersversorgung der Unternehmensleitung GGF Versorgung-steuerliche Anforderungen Überprüfung der Pensionszusage Anpassung von Pensionszusagen Unternehmensnachfolge und bAV Informationspflichten des Arbeitgebers rechtlicher Rahmen Auskunftspflichten Angebote für die Mitarbeiter Entgeltumwandlung BRSG – Betriebsrentenstärkungsgesetz Die Altersversorgung der Unternehmensleitung Art der Versorgungszusage Die betriebliche Altersversorgung der Unternehmensleitung wird oft als Direktzusage oder über eine Unterstützungskasse durchgeführt. Grund hierfür ist der Gestaltungsspielraum, der vom Gesetzgeber und der Finanzverwaltung bei diesen Durchführungswege eingeräumt werden. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist auch für die Unternehmensleitung interessant, da sich in dessen Rahmen wirtschaftlich sinnvolle Alternativen oder Ergänzungen einer klassischen Pensionszusage gestalten lassen. Insbesondere die Anhebung des steuerfreien Höchstbetrages bei der Dotierung eines versicherungsförmigen Durchführungswege gemäß § 3 Nr. 63 EStG von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) liefert hier neue Gestaltungsspielräume. Wir haben für das BRSG eine eigene Informationsseite eingerichtet, die Sie hier finden: BRSG Betriebsrentenstärkungsgesetz Doch oft reichen die steuerfreien Betriebsausgaben des § 3 Nr. 63 EStG nicht aus, um eine ausreichende Finanzierung zu erreichen. Somit bleibt die Gestaltung über eine Unterstützungskasse. Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung Bei der Gestaltung der Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung sind einige zusätzliche gesetzliche Vorschriften zu beachten, damit diese Pensionszusage steuerlich anerkannt wird. Diese besonderen Anforderungen haben wir gesondert zusammengestellt. Sie können diese in unserem Bereich für die „Gesellschafter-Geschäftsführer*innen Versorgung“ nachschauen.
Steuerberatung

Steuerberatung

Das deutsche Steuerrecht ist eines der kompliziertesten der Welt und befindet sich in ständigem Wandel. Wir stellen durch regelmäßige Fortbildungen sicher, dass wir als Steuerberater für Sie den Überblick behalten und Ihnen das Wichtige verständlich machen. Unternehmensberatung Als Ihr Steuerberater sind wir wie kein anderer mit der wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens vertraut. Dadurch können wir mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig identifizieren und mit Ihnen zusammen gezielt gegensteuern. Unser Anspruch Infomieren. Beraten. Begleiten. Finden Sie in uns einen fachlich kompetenten Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Fragestellungen. Und wenn Sie möchten: Gehen Sie mit uns vertrauensvoll in die digitale Welt.